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Dieses Thema hat 2 Antworten und wurde 310 mal aufgerufen
Gast
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gelöscht
)
11.09.2008 14:47
Gilt für Hunde Leinen- und Beisskorbzwang? Wer haftet, wenn der Hund einen Unfall verursacht?
Gast
(
gelöscht
)
12.09.2008 11:07
Es haftet immer der Hundehalter. Ich glaube bei einem Blindenhund ist es anders. Da haftet der Halter nur , wenn er selbst schuld ist. Oder?
Gast
(
gelöscht
)
13.09.2008 18:37
Leinen-bzw.Beisskorbzwang ist von Stadt zu Stadt verschieden. Eine kommunale Verordnung. Immer Leinen-und Beisskorbzwang gilt in öffentlichen Gebäuden, öffentl.Verkehrsmittel,Friedhöfe usw.
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